Corona Regel und Umgang
Nach unserer aktuellen Information können wir Ihnen, u.a. nach aktueller Verordnung
mitteilen, das in Verbindung mit unseren Ferienwohnungen ab dem 3. April 2022 die allgemeine
Maskenpflicht entfällt. Auch ein Impfnachweis ist nicht mehr erforderlich. Gleichwohl ist nicht auszuschließen,
das vom sogenannten Hausrecht Gebrauch gemacht werden kann.
Wir richten uns stets nach den in NRW geltenden Verordnungen und Richtlinien sowie Vorgaben.
Die Gesundheit unserer Gäste liegt uns am Herzen.
Diese Angaben sind ohne Gewähr. Für präzise, d.h. nähere Angaben, richten Sie sich
bitte an die für Sie zuständigen öffentlichen Stellen, Ansprechpartner usw.
Aktuelle Änderungen der Situation welche mit der Vermietung unserer Ferienwohnungen in Verbindung stehen,
werden auf der Internetseite aktuell mitgeteilt, sowie unseren Gästen direkt und unmissverständlich mitgeteilt.
Information vom 1.04.2022

Vielen Dank für Ihr Verständnis,
Bleiben Sie gesund!
Ihre Familie Merschmöller